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Der Bundestag hat am 17.12.2020 in zweiter und dritter Lesung die Fassung des SanInsFoG (Fassung des Rechtsausschusses vom 15.12.2020) verabschiedet. Die Änderungen treten schon zum 01.01.2021 in Kraft. Darin enthalten ist unter anderem die Reform der Restschuldbefreiung.

Hier die wichtigsten Änderungen: